Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Veranstaltungen landesweit bis einschliesslich 10. Januaer 2021 untersagt. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag vom Landratsamt Altötting erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Grundsätzlich gilt, dass ein Mindestabstand von 1,50m zu jeder Zeit gewährleistet werden kann.
Stand 15.12.2020