Tickets für das KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING erhalten Sie online bei unseren Partnern EVENTIM und RESERVIX. Zudem stellt RESERVIX noch einige Vorverkaufstellen in der Region zur Verfügung.
TICKETVORVERKAUF
Bürger-/Touristinfo Altötting
+49 (0) 8671 5062 - 19
Die Bürger-/Touristinformation der Kreisstadt Altötting bietet im Rathaus einen Kartenvorverkauf für Tickets von EVENTIM und RESERVIX an.
ÖFFNUNGSZEITEN: | |
MO | 08:00 – 14:00 Uhr |
DI / MI / DO / FR | 08:00 – 12:00 Uhr |
DI / MI | 14:00 – 16:00 Uhr |
DO | 14:00 -18:00 Uhr |
EVENTIM
+49 (0) 1806 570070
Die EVENTIM-HOTLINE erreichen Sie von Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr.
Verschenken Sie ein schönes Erlebnis: GUTSCHEINE
Ihre Anfragen zur Buchung für eine Gruppe richten Sie bitte an gruppen (at) eventim.de oder nehmen Kontakt über die Hotline auf. Weitere Details finden Sie hier: GRUPPEN
Informationen zu Terminverschiebungen, Absagen oder der Veranstalter-Gutschein-Regelung aufgrund der Covid-19-Pandemie finden Sie hier: COVID-19
RESERVIX
+49 (0) 761 888 499 99
Die RESERVIX-HOTLINE erreichen Sie täglich von 6 bis 22 Uhr.
Verschenken Sie ein schönes Erlebnis: GUTSCHEINE
Hier finden Sie die Vorverkaufsstellen: VORVERKAUFSSTELLEN
Informationen zu Terminverschiebungen oder Absagen: ABSAGEN
RESERVIX Vorverkaufsstellen im PLZ Gebiet 84***
Firma | Adresse | Stadt |
Landshuter Zeitung | Altstadt 89 | 84028 Landshut |
Christoph Jung - Männerladen am Dom | Altstadt 18-20 | 84036 Landshut |
Wälischmiller Druck und Verlags GmbH | Laaberstraße 2 | 84130 Dingolfing |
Buchhandlung Hildegard Böhm | Öttinger Straße 15 | 84307 Eggenfelden |
Buchhandlung Hildegard Böhm | Bahnhofstraße 1 | 84347 Pfarrkirchen |
Pietro Falchi TicketTreff Dorfen - HolidayLand Kuliga-Lenffer | Unterer Markt 9 | 84405 Dorfen |
Reiseland powered by rt reisen - Waldkraiburg | Prager Str. 8 | 84478 Waldkraiburg |
Bürgerhaus Burghausen | Marktler Straße 15a | 84489 Burghausen |
Burghauser Touristik GmbH | Stadtplatz 99 | 84489 Burghausen |
Bücher-Schreibwaren Fraundorfner e.K. | Marienstraße 2a | 84503 Altötting |
Altöttinger Kartenzentrale | Neuöttingerstraße 1 | 84503 Altötting |
Stadt Altötting Bürger-/Touristinformation | Kapellplatz 2a | 84503 Altötting |
Reisebüro Thomas Kaleta | Max-Planck-Platz 12 | 84508 Burgkirchen |
Stadt Töging am Inn | Hauptstraße 26 | 84513 Töging a. Inn |
Neuötting Tourist-Info | Ludwigstraße 12 | 84524 Neuötting |
Stadt Tittmoning | Stadtplatz 1 | 84529 Tittmoning |
Tourist-Info Marktl | Marktplatz 1 | 84533 Marktl |
Claudia`s Allerlei | Marktplatz 13 | 84577 Tüssling |
Unser spezieller Service
Angemeldeten Rollstuhlfahrern bieten wir reservierte Sitz- oder Standplätze.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Ticketkauf nach Ermäßigungen für Kinder bis 14 Jahre, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte sowie Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich.
Für Eigenveranstaltungen des KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING erhalten Gäste mit einem Behindertenausweis eine Ermässigung von 50% auf ihre Karte. Wenn eine Begleitperson (B) für Schwerbehinderte eingetragen ist, dann ist für diese Person der Eintritt kostenfrei. Bitte den Berechtigungsausweis am Veranstaltungstag unaufgefordert vorzeigen.
Unsere Gastveranstalter bieten ebenfalls Preisnachlässe für Schwerbehinderte an. Weitere Details entnehmen Sie den Beschreibungen im Kulturprogramm auf dieser Website.
KulturTafel Altötting
Kultur für alle!
KULTURGÄSTE
Sie oder Ihre Kinder möchten gerne eine Kulturveranstaltung im Landkreis besuchen? Die Eintrittskarten können sie sich aber nicht leisten? Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altötting hat dazu eine Aktion ins Leben gerufen.
Die KulturTafel Altötting unterstützt Menschen mit geringem Einkommen: alleinerziehende Mütter und Väter Menschen mit Grundsicherung benachteiligte Kinder und Jugendliche Asylbewerberinnen und –bewerber bedürftige Seniorinnen und Senioren.
KULTURSTÄTTEN
Auch das KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING unterstützt diese Aktivitäten regelmässig mit Eintrittskarten.
KULTURGENUSS
Wenn Sie daran interessiert sind, rufen Sie einfach bei der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altötting an oder schreiben an die angegebene Adresse.
Wir brauchen Ihre Unterstützung!
KULTURTAFEL
Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die KulturTafel.
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altötting
Eichendorffstr. 2
84503 Altötting
+49 (0) 8671 97830
pfarramt.altoetting (at) elkb.de
www.altötting-evangelisch.de
SPENDENKONTO
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Altötting
VR-Bank Altötting
IBAN: DE 9171 0610 0900 0066 0515
BIC: GENODEF1AOE
Stichwort: KulturTafel
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
§ 5 Gutschein für Freizeitveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen
(1) Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. Umfasst eine solche Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung die Teilnahme an mehreren Freizeitveranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltungen stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.
(2) Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.
(3) Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
(4) Aus dem Gutschein muss sich ergeben,
1. dass dieser wegen der COVID-19-Pandemie ausgestellt wurde und
2. dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes des Gutscheins unter einer der in Absatz 5 genannten Voraussetzungen verlangen kann.
(5) Der Inhaber eines nach den Absätzen 1 oder 2 ausgestellten Gutscheins kann von dem Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn
1. der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder
2. der den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat.