Tickets für das KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING erhalten Sie online bei unseren Partnern EVENTIM, RESERVIX und INN-SALZACH-TICKET. Zudem stellen Inn-Salzach-Ticket und Reservix noch einige Vorverkaufstellen in der Inn-Salzach-Region zur Verfügung.
Ticketpartner
EVENTIM
+49 (0) 1806 570070
Die EVENTIM-HOTLINE erreichen Sie von Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr.
Hier gibt es die Tickets:
WWW.EVENTIM.DE
Verschenken Sie ein schönes Erlebnis:
GUTSCHEINE
Ihre Anfragen zur Buchung für eine Gruppe richten Sie bitte an gruppen (at) eventim.de oder nehmen Kontakt über die Hotline auf. Weitere Details finden Sie hier:
GRUPPEN
Informationen zu Terminverschiebungen, Absagen oder der Veranstalter-Gutschein-Regelung aufgrund der Covid-19-Pandemie finden Sie hier:
COVID-19
RESERVIX
+49 (0)1806 700733
Die RESERVIX-HOTLINE erreichen Sie täglich von 6 bis 22 Uhr.
Hier gibt es die Tickets:
WWW.RESERVIX.DE
Verschenken Sie ein schönes Erlebnis:
GUTSCHEINE
Hier finden Sie die Vorverkaufsstellen:
VORVERKAUFSSTELLEN
Informationen zu Terminverschiebungen, Absagen oder der Veranstalter-Gutschein-Regelung aufgrund der Covid-19-Pandemie finden Sie hier:
COVID-19
INN-SALZACH-TICKET
+49 (0) 8631 986111
Die INN-SALZACH-HOTLINE ist aufgrund einer Systemumstellung derzeit telefonisch nicht erreichbar.
Hier können Sie die Tickets online erwerben:
TICKETS
Schenken Sie ein schönes Erlebnis:
GUTSCHEINE
Hier finden Sie die Vorverkaufsstellen:
VORVERKAUFSSTELLEN
Informationen zu Terminverschiebungen, Absagen oder der Veranstalter-Gutschein-Regelung aufgrund der Covid-19-Pandemie finden Sie hier:
COVID-19
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
§ 5 Gutschein für Freizeitveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen
(1) Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. Umfasst eine solche Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung die Teilnahme an mehreren Freizeitveranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltungen stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.
(2) Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.
(3) Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
(4) Aus dem Gutschein muss sich ergeben,
1. dass dieser wegen der COVID-19-Pandemie ausgestellt wurde und
2. dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes des Gutscheins unter einer der in Absatz 5 genannten Voraussetzungen verlangen kann.
(5) Der Inhaber eines nach den Absätzen 1 oder 2 ausgestellten Gutscheins kann von dem Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn
1. der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder
2. der den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat.
Unser spezieller Service
Angemeldeten Rollstuhlfahrern bieten wir reservierte Sitz- oder Standplätze.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Ticketkauf nach Ermäßigungen für Kinder bis 14 Jahre, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte sowie Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich.
Für Eigenveranstaltungen des KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING erhalten oben genannte Personen eine Ermässigung von 25% auf ihre Karte. Wenn eine Begleitperson (B) für Schwerbehinderte eingetragen ist, dann ist für diese Person der Eintritt kostenfrei. Bitte den Berechtigungsausweis am Veranstaltungstag unaufgefordert vorzeigen.
Unsere Gastveranstalter bieten ebenfalls Preisnachlässe für Schwerbehinderte an. Weitere Details entnehmen Sie den Beschreibungen im Kulturprogramm auf dieser Website.
KulturTafel Altötting
Kultur für alle!
KULTURGÄSTE
Sie oder Ihre Kinder möchten gerne eine Kulturveranstaltung im Landkreis besuchen? Die Eintrittskarten können sie sich aber nicht leisten? Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altötting hat dazu eine Aktion ins Leben gerufen.
Die KulturTafel Altötting unterstützt Menschen mit geringem Einkommen: alleinerziehende Mütter und Väter Menschen mit Grundsicherung benachteiligte Kinder und Jugendliche Asylbewerberinnen und –bewerber bedürftige Seniorinnen und Senioren.
KULTURSTÄTTEN
Auch das KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING unterstützt diese Aktivitäten regelmässig mit Eintrittskarten.
KULTURGENUSS
Wenn Sie daran interessiert sind, rufen Sie einfach bei der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altötting an oder schreiben an die angegebene Adresse.
Wir brauchen Ihre Unterstützung!
KULTURTAFEL
Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die KulturTafel.
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altötting
Eichendorffstr. 2
84503 Altötting
+49 (0) 8671 97830
pfarramt.altoetting (at) elkb.de
www.altötting-evangelisch.de
SPENDENKONTO
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Altötting
VR-Bank Altötting
IBAN: DE 9171 0610 0900 0066 0515
BIC: GENODEF1AOE
Stichwort: KulturTafel